Bildung und Teilhabe

Das Projekt QIyou in Kurzform: Wenn eines dieser Ziele Ihr Interesse weckt, freuen wir uns, wenn Sie weiterlesen oder uns auch einfach direkt kontaktieren.

Chancengleichheit

Jedes Kind sollte in der Schule frühzeitig Unterstützung erhalten, um gleiche Bildungschancen zu gewährleisten.

Effizienz

Monatlich hunderte Stunden Verwaltungsaufgaben in einem Kreis könnten besser genutzt werden.

Versorgung

Jedes Kind sollte in der Schule ein Mittagessen erhalten können, die Qualität sollte verbessert und nachhaltiger werden.

Digitalisierung

Pilotprojekte zur Digitalisierung helfen der Verwaltung allgemein, schnellere Prozesse aufzubauen in allen Bereichen.

Digitalisierung für Bildung und Teilhabe

Studien zeigen: Aktuell investieren wir 2/3 der Gesamtkosten in die Verwaltung, damit 1/3 bei den Kindern und Jugendlichen ankommt. Halbieren wir die Verwaltungskosten, könnten wir den Teil verdoppeln, der wirklich ankommt – der Effekt der Digitalisierung wäre aber schon kurzfristig sehr viel höher als „nur“ eine Halbierung der notwendigen Verwaltungsressourcen!

Seit Jahren kämpfen wir für Chancengerechtigkeit in der Bildung und entwickeln digitale Lösungen, die Förderangebote niederschwellig verfügbar machen und in der Verwaltung Ressourcen einsparen. Die Forderungen danach werden zwar immer lauter in Politik, Presse oder auch Studien – es scheint aber einfacher zu sein, Kritik zu üben, anstatt vorhandene Lösungen zu nutzen bzw. weiterzuentwickeln. Wir bekommen zwar positive Rückmeldungen zu unseren Konzepten, werden dann aber immer weitergeschoben und am Ende ist es dann den Entscheidern zu komplex.

Die Komplexität können wir nicht verringern, sie basiert eben auf der vielfältigen Lebenswelt. Nach mehreren Jahren erfolgreicher Digitalisierung im Bereich der Lernförderung (Stadt Münster, ca. 100 Schulen) möchten wir mit dieser Übersicht weitere Kommunen und Kreise sowie Ministerien für unsere Ideen gewinnen. Ein Start ist bereits im laufenden Schuljahr 26/27 möglich, spätestens zum Schuljahr 27/28. Wir wählen bewusst eine kompakte Darstellung, in der man sich bei Interesse dann tiefer in die Themen reinklicken kann. Bitte sprechen Sie uns direkt an, wenn Sie an weitergehenden Informationen oder Beispielen interessiert sind.

Vorteile der Digitalisierung

  • niederschwelliges Antragswesen erzeugt Bildungsgerechtigkeit, auch über die hohe Geschwindigkeit (<24 Stunden)
  • hohe Einsparungen von Ressourcen im Verwaltungsbereich könnten eingesetzt werden zur Verbesserung der Lernförderung oder der Qualität des Mittagessens selbst
  • Datenbasis für strategische Entscheidungen und ein wirksames Controlling – mit Live-Statistiken, Wirksamkeitsmessung und KI-gestützten Handlungsempfehlungen

Ein wichtiges Ziel muss sein, dass PDF-Dateien möglichst aus der Interaktion mit Bürger*innen verschwinden – die Nutzung war ausgelegt auf eine Zeit, in der Desktop-Computer und Drucker noch Standard waren … heute ist es das Smartphone. PDF-Dateien in der jetzigen Form als Formulare zum Ausdrucken verhindern Digitalisierung.

Der Bundesrechnungshof hat im Juli 2023 hohen Handlungsbedarf festgestellt. Der Bund gibt jährlich weit über 700 Mio. € aus und es gibt praktisch keine validen Daten, um ein Controlling durchzuführen. Mehrere Prüfungen haben erhebliche Mängel festgestellt: „Die Jobcenter gewährten in 76 % der geprüften Fälle Leistungen zur Lernförderung als Teil der Leistungen für Bildung und Teilhabe fehlerhaft.“

Die Digitalisierung würde direkt erreichen, dass „sinnvolle“ Förderung schneller stattfindet, „nicht sinnvolle/nicht korrekte Förderung“ erst gar nicht stattfindet bzw. im Ampelsystem auffällig wird. Damit würden die Jobcenter den Forderungen des Bundesrechnungshofes und des BMAS nachkommen – bei gleichzeitiger Einsparung von personellen Ressourcen, die es immer weniger gibt bei den vielen Aufgaben, die in den Jobcentern erledigt werden müssen.

A

Allgemeine Infos

1. Drei Säulen für eine erfolgreiche Digitalisierung

Konzeption

Zu einer guten Umsetzung gehört ein hohes inhaltliches Verständnis sowie Kenntnisse zu den Möglichkeiten einer Digitalisierung. Gleichzeitig muss Wissen vorhanden sein im Bereich IT-Sicherheit und Datenschutz, absolut grundlegend für Verwaltungsprozesse mit Daten von Bürger*innen.

Viele Prozesse in der Verwaltung basieren auf Fallentscheidungen, die ein Mensch mit seiner Erfahrung trifft. Diese müssen transferiert werden in strukturierte Muster, damit automatisierte Workflows entstehen können. Dazu müssen oft die bisherigen Prozesse umgebaut und in eine IT-Logik gebracht werden. Der Detailgrad muss hier sehr hoch sein, damit am Ende wirklich möglichst viele Prozesse automatisch durchlaufen können.

Umsetzung

Mit einem präzisen Konzept erfordert die Umsetzung die gleiche Genauigkeit in den Prozessen, aber es entstehen in dieser Phase keine Unklarheiten bzw. es wird nichts vergessen, was für die erfolgreiche Digitalisierung erforderlich ist.

Know-how-Transfer

Wir halten es für den Erfolg für unbedingt erforderlich, dass die beteiligten Personen mitgenommen werden und ein gutes Grundverständnis von Digitalisierung bekommen. Zu IT-Strukturen, vollständigen Prozessen oder auch zur Qualität von Daten sollte Wissen vorhanden sein. Nur so können die Projekte gemeinsam zum Ziel geführt werden.

2. Hintergrund Förderkonzept und Zielgruppen „Bildung und Teilhabe“

Zum Förderkonzept „Bildung und Teilhabe“ gibt es umfangreiche Informationsquellen:

Je früher eine Förderung startet, desto stärker ist die Wirkung insgesamt. Dieses Ziel kann insbesondere erreicht werden durch:

  1. ein niederschwelliges Antragswesen und klare Informationen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass insbesondere in vielen Haushalten mit Migrationshintergrund eine geringe PC-Ausstattung, aber eine sehr hohe Smartphone-Affinität vorzufinden ist. Angebote, die mobil gut erreichbar sind und zumindest eine elektronische Signatur nutzen, werden sicher stark frequentiert werden.
  2. eine Minimierung des Verwaltungsaufwandes in den Schulen durch Digitalisierung. Die Antragstellung muss der Schulsozialarbeit und den Lehrkräften leicht gemacht werden – dann wird von diesen Personen auch häufiger und schneller auf das Förderangebot zurückgegriffen.
3. Veränderungen durch Kindergrundsicherung (Prognose)

Eine mögliche Kindergrundsicherung könnte die Auszahlungsverantwortung in einzelnen Bereichen langfristig verschieben, z. B. von den Jobcentern zu den Familienkassen – und damit auch den Bereich Bildung und Teilhabe (BuT) betreffen.

Erst nach den grundsätzlichen Beschlüssen zu einer Kindergrundsicherung wird es aber weitergehende Entscheidungen zu allen BuT-Teilleistungen geben. Pauschalisierte Beträge könnten dann vermutlich direkt über die Familienkassen ausgezahlt werden. Bei individuellen Beträgen, die auch einen gesonderten Antrag erfordern, wird dies aber mit hoher Wahrscheinlichkeit in der Verantwortung vor Ort bleiben. Da allein die Bereiche „Mittagessen“ und „Lernförderung“ über 90 Prozent im Bereich Bildung und Teilhabe ausmachen, wird es für die Jobcenter also faktisch kaum eine Veränderung geben.

4. Daten als Basis von Handlungen und Strategien

In den Corona-Jahren wurde es überdeutlich: Eine präzise Datenbasis unterstützt gute und schnelle Entscheidungen. Gerade zu Beginn der Pandemie gab es kaum Informationen und keine strukturierten Daten in den Gesundheitsämtern. Im Bereich „Bildung und Teilhabe“ ist das ähnlich, denn so etwas kann nur funktionieren, wenn schon mit der Antragstellung Daten strukturiert erhoben und in der Gesamtheit betrachtet werden können – und nicht nur fallbezogen.

Die Potenziale dieser Daten sind groß, und damit auch die Möglichkeit, die Prozesse weiter zu optimieren. Sprechen Sie uns gerne an. Wir können Ihnen für Ihren Bereich direkt nachvollziehbare Beispiele liefern.

Es hat sich auch gezeigt, dass aktuell oft schon grundlegende Daten fehlen, um bspw. über Abfragen schnell mit der Schulsozialarbeit oder auch den Anbietern im Bereich „Mittagessen“ in Kontakt zu treten. Diese Datenbasis muss zuerst nachhaltig geschaffen werden, damit Kommunikation schnell ermöglicht wird und Antworten z. B. nicht per E-Mail verarbeitet werden müssen, sondern direkt in Datenbanken zur automatisierten Weiterverarbeitung erfasst werden.

B

Die Themenfelder

Zur Einordnung der Leistungsbereiche können folgende Parameter herangezogen werden:

  • Pauschale Beträge je Schuljahr (geringer Aufwand) oder individuelle Beträge nach Antrag (sehr hoher Aufwand)
  • Höhe der Gesamtförderung in einem Kreis / einer kreisfreien Stadt

Individuelle Förderung wird sehr wahrscheinlich auch bei einer möglichen Einführung einer Kindergrundsicherung bei den Jobcentern vor Ort verbleiben. Die Höhe der Förderung wird je Ort abweichen; dies hat bei individueller Antragstellung immer auch mit niederschwelligen Angeboten zu tun – und dies wird je Kreis sehr unterschiedlich umgesetzt.

(Angabe jeweils individuell/pauschal und Anteil an der Gesamtförderung im Bereich Bildung und Teilhabe)

1. Mittagessen (individuell, ca. 65 %)

Der Bereich „Mittagessen“ hat die mit Abstand größte Bedeutung für die Umsetzung der Digitalisierung. Hier ist sogar oft noch ein Nebeneffekt, dass eine Digitalisierung nicht nur den Bereich „Bildung und Teilhabe“ vereinfacht. Sie kann an den Schulen und Kitas insgesamt zu einer großen Arbeitserleichterung führen.

Ziele

Kein Kind soll ohne Essen bleiben! Das bedeutet aber auch, dass im Nachgang die Finanzierung geklärt werden muss. Über eine Digitalisierung mit entsprechenden Schnittstellen kann dies umgesetzt werden. Wenn es hier gelingt, Ressourcen einzusparen, könnten diese am Ende die Qualität oder auch die Regionalität des Essens selbst verbessern. Damit würde das Mittagessen in Schulen sogar die Landwirtschaft vor Ort unterstützen!

Herausforderungen

Die Strukturen im Bereich „Mittagessen“ sind meist über Jahre gewachsen, die Angebote stark ausgeweitet worden. Dabei wurden aber nicht ähnliche Strukturen geschaffen, sondern es hat sich ein sehr heterogenes Gesamtbild entwickelt. Dies muss zunächst erfasst und in möglichst ähnliche Datenstrukturen gebracht werden. Anschließend müssen die Personen vor Ort sicher auch über Online-Veranstaltungen begleitet werden.

Wirkung und Chancen

Beteiligte Ämter oder auch die regionale Politik haben mit dem Live-Blick auf die Daten neue Steuerungsoptionen. Sie können so Strategien entwickeln, die Betreuung in den Schulen und Kitas insgesamt deutlich zu verbessern, die Menschen dort zu entlasten und gleichzeitig die regionale Landwirtschaft zu stärken.

2. Lernförderung (individuell, ca. 25 %)

Die Lernförderung wird in den Kreisen sehr unterschiedlich umgesetzt. In Münster umfangreich mit schulnaher Lernförderung: Die Lernförderkräfte durchlaufen eine Eignungsprüfung des Schulamts. Andere Kreise geben eine Art „Gutscheine“ aus, die dann bei Nachhilfe-Instituten eingesetzt werden können. Es ist zwar oft ein Wunsch, die Qualität hier zu verbessern und auch den Umfang einer frühzeitigen Lernförderung. Der Aufwand für die Verwaltung ist aber meist zu hoch für diese Betreuung – und genau da soll Digitalisierung unterstützen.

Ziele

  • Die Wirkung von Lernförderung durch intelligente Digitalisierung mit Datenpunkten für eine stetige Evaluation sichtbar machen. Das ermöglicht eine aktive Steuerung und eine stetige Verbesserung.
  • Die Eintrittszeiten vom Antrag zur Lernförderung deutlich verkürzen. Ein schneller Lernstart erzeugt eine hohe Motivation.
  • Die Schulsozialarbeiter*innen unterstützen, ihren Verwaltungsaufwand deutlich verringern und ihnen damit mehr Zeit für die individuelle Betreuung geben.
  • Die Antragsverfahren niederschwellig gestalten. Mehrsprachige, „intelligente“ Formulare, mobile Antragstellung für mehr soziale Gerechtigkeit.
  • Minimierung der Verwaltungskosten und Beschleunigung der Prozesse durch Digitalisierung. So werden Ressourcen freigesetzt, die wieder in Bildungsmaßnahmen und Qualitätssteigerung reinvestiert werden können.

Herausforderung

An dem Antragsprozess sind verschiedene Personengruppen (Eltern, Lehrkräfte, Schulsozialarbeit, Schulleitung, Schulamt, Jobcenter) beteiligt, oft gibt es auch je Rechtskreis Unterschiede. Ein Papierformular, das wochenlang mehrere Stationen durchläuft und Unterschriften erfordert, kann da keine Lösung sein.

Die Prozesse müssen zunächst digitalisiert werden, es müssen automatisierte Workflows entstehen. Oft sind nur PDF-Formulare vorhanden, die solche Prozesse nicht unterstützen.

Wirkung und Chancen

Wenn Eltern sich zusammen mit ihren Kindern für Lernförderung entscheiden, ist dies oft schon ein großer Schritt gewesen – gleichzeitig gibt es dann oft einen akuten Anlass. Geschwindigkeit ist dann für die Motivation und den Erfolg von entscheidender Bedeutung, da darf eine Antragstellung nicht monatelang Zeit vergeuden.

Kontrolllisten helfen allen Beteiligten, den Blick auf die wesentlichen eigenen Aufgaben zu fokussieren und stets den aktuellen Status zu jedem Fall zu sehen. Das Schulamt bekommt neue Handlungsoptionen, Strategien zu entwickeln – nach Stadtteilen oder Schulen oder auch z. B. nach Elternsprache mit ergänzenden Angeboten. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, die Daten zu nutzen. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Interesse an weiteren Beispielen haben.

▶ Podcast zum Thema (11/2021)

3. Soziale und kulturelle Teilhabe (individuell)

Für Anbieter ist die Abwicklung hier eine Herausforderung. Wie können sie den Anspruch verbindlich prüfen? Wie groß ist der Aufwand, um diese Gelder dann wieder anzufordern? Die Jobcenter fordern dann auch wieder individuelle Daten an, dabei sind die Beträge je Position oft nur wenige Euro. Das führt meist dazu, dass kaum Anbieter diese Ermäßigungen aktiv anbieten.

Eine technische Lösung zum Anspruch, wie etwa ein Ticket mit QR-Code und Live-Prüfung, kann Anbietern aber den gesamten Ablauf erleichtern, inkl. Anforderung der Gelder.

Damit würde das Angebot eine Vergrößerung erfahren und den Familien mehr soziokulturelle Teilhabe ermöglichen.

4. Tagesausflüge, Schulausflüge (individuell)

Für Eintagesausflüge wird oft mit Schuljahrespauschalen gearbeitet, bei längeren Schulausflügen müssen die Anträge individuell gestellt werden. Entsprechend groß ist der Aufwand auf allen Seiten.

Eine Digitalisierung entlastet den Antragsprozess und zeigt z. B. für die Schule auch immer den Status an. Eine schnelle Rückmeldung hilft den Schulen in der Planung. Oft finanzieren Lehrkräfte die Ausgaben vor. Eine schnelle Erstattung sollte ebenso Ziel sein.

5. Schulbedarf (pauschal)

Eine Pauschale für den Schulbedarf wird aktuell schon für das Schuljahr ausgezahlt. Das vereinfacht den Ablauf. Es können aber z. B. für Schulbücher gesonderte Anträge gestellt werden. Diese sind oft zu komplex und werden nicht genutzt – den Kindern fehlen dann diese Bücher im Unterricht über Monate! An dieser Stelle müssen die Prozesse vereinfacht werden.

C

Anspruchsgruppen

Eine der größten Herausforderungen in diesem Bereich sind die unterschiedlichen Anspruchsgruppen, im Prozess oder auch in der Anforderung von Daten. Hinzu kommen „eigentlich“ auch noch Gruppen, die ein Interesse an der Umsetzung von Bildung und Teilhabe haben. Wir haben aber festgestellt, dass hier oft das Interesse, Kritik zu üben, größer zu sein scheint als das an der Mitarbeit an Lösungen. Diese fehlende Zusammenarbeit führt am Ende dazu, dass wir mit der Digitalisierung in Deutschland nicht vorankommen.

1. Schüler*innen der Grundschulen (und deren Eltern)

Der Anteil der Grundschulkinder ist die größte Gruppe im Bereich der Lernförderung „Bildung und Teilhabe“. Nur über eine parallele Sprachförderung kann dem normalen Unterricht gefolgt werden, deswegen sollte diese auch möglichst frühzeitig erfolgen. Der Anteil der Kinder mit Migrationshintergrund ist hier nachvollziehbar sehr hoch, weil dort zuhause oft nicht Deutsch gesprochen wird.

Je jünger die Kinder sind, desto wichtiger ist ein kurzfristiger Start der Lernförderung. Jeder Monat, der hier verloren geht, verringert die Motivation und die Bildungschancen.

Der Zugang für die Eltern muss hier unbedingt mobil mit sehr einfachen Formularen abgebildet werden, die auch bei einer „Online-Übersetzung“ in die Elternsprache verständlich bleiben. Notwendige Unterschriften sollten über andere Wege erreicht werden, z. B. eine elektronische Signatur auf dem Smartphone plus eine verifizierte E-Mail-Adresse oder Mobilnummer.

Auch Feedback-Fragebögen müssen mobil schnell und einfach funktionieren, z. B. über kleine Karten mit QR-Code. Dabei kann man bei den Kindern die Antworten gut mit Smileys und Farben einholen.

Gerade bei dieser Altersgruppe ist eine durchgängige Lernförderung sehr wichtig. Ein stetiger automatisierter Abgleich mit den Anspruchsdaten kann dies gewährleisten. Vorhergesagte Zeiträume von z. B. drei Monaten, die eine neue Antragstellung erfordern, kosten Ressourcen und wertvolle Förderzeit.

2. Schüler*innen weiterführender Schulen / Berufsschulen

Ab dem 15. Lebensjahr können Schüler*innen auch eigenständig Anträge stellen. Der Anteil in weiterführenden Schulen ist aber oft gering, auch weil das Antragswesen zu kompliziert ist und die Zeiträume viel zu lang sind. Für spezielle Angebote, z. B. für Nachprüfungen, würde meist schon der Verwaltungsweg die Ferienzeit komplett beanspruchen.

Einen höheren Anteil der Anträge stellt man dann wieder an den Berufsschulen fest. Gerade hier kann die Lernförderung den entscheidenden Unterschied ausmachen, ob eine Ausbildung am Ende erfolgreich abgeschlossen wird. Zu komplizierte Antragsprozesse verhindern also diese erfolgreichen Bildungsabschlüsse und vergrößern den Fachkräftemangel – allein dies sollte schon ein Grund sein, diesen Bereich kurzfristig zu digitalisieren.

Hinzu kommt die Wirkung, wenn Auszubildende in ihrem Umfeld positiv von ihrer Unterstützung berichten – eine bessere Werbung kann es kaum geben. Oder umgekehrt eine kaum schlechtere, wenn man hier Bildungsabschlüsse durch „alte Prozesse“ verhindert. Altes Formulardenken mit langen PDF-Dateien und Unterschriften auf Papier inkl. Briefpostversand – das führt kein junger Mensch mehr durch, vermutlich kann er es gar nicht.

3. Übergang Kindertagesstätte zur 1. Klasse

Einige Förderprogramme in den Kitas (insbesondere im Bereich der Sprachförderung) wurden zuletzt eingestellt. Damit verstärkt sich für die Grundschulen das Problem, frühzeitig reagieren zu müssen – am besten schon vor der Einschulung, in Kooperation mit benachbarten Kindertagesstätten, z. B. mit Kompaktangeboten kurz vor der Einschulung.

Mit einer passenden Digitalisierung – und die ist über den Bereich „Mittagessen“ in den Kitas meist schon erfolgt – können Angebote organisiert und kurzfristig auch die Anträge beschieden werden. Mit dieser Geschwindigkeit haben die Kinder gleichberechtigte Bildungschancen. Zudem machen wir es den Lehrkräften in der Grundschule mit einer homogeneren Klasse viel einfacher. Davon profitieren dann alle Kinder.

4. Schulsozialarbeit, Lehrkräfte, Schulleitung

Die Aufgaben in der Schule werden immer umfangreicher, ganz unabhängig vom eigentlichen Unterricht. Schulleitungen kämpfen mit Verwaltungsaufgaben oder müssen IT-Spezialisten werden, Lehrkräfte haben immer heterogenere Klassen, gleichzeitig sollen moderne Tools integriert werden.

Ein besonderer Fokus liegt auf der Schulsozialarbeit, die an immer mehr Stellen eingebunden wird und Aufgaben übernehmen muss, die so nicht im Jobprofil stehen.

All diesen Beteiligten in der Schule soll Digitalisierung helfen, alles live im Blick zu haben, statt ständig „Mail-Kopien“ von irgendwas zu bekommen. Nach diesen Prämissen sind unsere Workflows angelegt: wenige Klicks in der Prozessstufe, keine Ausdrucke, keine Mails, immer alle Checklisten zur Verfügung.

Gerade die Schulsozialarbeit erspart sich hier sehr viel Ungewissheit, wenn Anträge wochenlang zwischen Schulamt und Jobcenter pendeln. Der Status zum Fall zeigt immer direkt, ob bzw. wer wann was tun muss.

Die Integration von Lernförderkräften, die sich ebenso per Klick der Schule anbieten, hilft, schnell ein passendes Matching herzustellen.

5. Schulamt und Lernförderkräfte

Für das Schulamt ist die Prüfung der Anträge die Hauptaufgabe – auch im Umfang. Dazu kommt häufig noch die Prüfung der Honorare der Lernförderkräfte. Ohne eine umfangreiche Digitalisierung ist diese Aufgabe kaum zu leisten und würde viele Ressourcen in Verwaltungsaufgaben binden.

Mit der Digitalisierung konnten wir in der Stadt Münster hier eine besonders große Entlastung erreichen. Auch für das Controlling stehen die Daten zur Verfügung. Das Schulamt kann neue Strategien entwickeln, neue Programme aufsetzen oder auch direkt mit Schulen ins Gespräch kommen, wo die Daten neue Ideen aufzeigen.

Erst mit der Digitalisierung ist es möglich, die knapp 1000 Lernförderkräfte zu verwalten – von der Eignungsprüfung bis zur monatlichen Abrechnung.

Unser Pilotprojekt in Münster hat viele Erkenntnisse erbracht, die direkt in die Umsetzung für weitere Kommunen ab dem Schuljahr 26/27 einfließen, um die Lernförderung insgesamt noch erfolgreicher zu machen.

Für die Lernförderkräfte war die Umstellung zu Beginn nicht einfach, insbesondere für digital nicht affine Personen. Jede Stunde wird nun kurz dokumentiert, um daraus Erkenntnisse ziehen zu können. Da die Digitalisierung insgesamt aber eine deutliche Arbeitsersparnis gebracht hat, konnten die Honorare hier auch deutlich erhöht werden. Für Studierende ist damit ein auch finanziell interessantes Arbeitsfeld entstanden, dessen Attraktivität sich herumspricht. Das Ergebnis: Die Bewerbungszahlen steigen. Denn statt wie früher nach ein bis zwei Monaten Prüfvorgang das Honorar zu erhalten, wird es nun direkt zu Beginn des Folgemonats automatisch ausgezahlt.

6. Jobcenter, Arbeitsagentur

Über die Jobcenter erfolgt letztendlich die Prüfung, ob eine BuT-Leistung erfolgen kann. Der Aufwand bei individuellen Leistungen ist entsprechend hoch. Passiert dies über die zugeordnete Sachbearbeitung, sind sehr viele Personen stetig mit BuT beschäftigt. Insgesamt können so monatlich schnell viele hundert Arbeitsstunden und mehr zusammenkommen. Hinzu kommen viele Nachfragen von Eltern oder Schulen. Eine Digitalisierung kann diesen Aufwand um bis zu 90 Prozent reduzieren.

Hinzu kommt für die Jobcenter der Mehrwert, über strukturierte Daten alle Auswertungen live verfügbar zu haben – über alle Leistungsberechtigten und Leistungserbringer. Ein Missbrauch ist damit praktisch ausgeschlossen.

Wird die Digitalisierung um eine Schnittstelle erweitert, die die Logik der Anspruchsberechtigung live und automatisiert abbildet, entsteht in über 95 Prozent der Fälle gar kein Aufwand mehr in der Sachbearbeitung.

Die Arbeitsagentur fordert von den Jobcentern laufend Meldungen über die Leistungen im Bereich BuT ein. Der Aufwand dazu ist aktuell meist sehr hoch; eine Ungenauigkeit entsteht zusätzlich über Unterschiede zwischen bewilligten und abgerufenen Beträgen. Mit einer Digitalisierung würden diese Zahlen präzise vorliegen. Sollte eine Eintragung in E-Akten erforderlich sein, können auch hier Werte ermittelt werden, die in der Summe eine sehr exakte Meldung ergeben.

7. Bund, Land, Politik, Sozialverbände, Stiftungen etc.

Corona hat es sichtbar gemacht – für die Bevölkerung, die Politik und natürlich auch für die Verwaltungen selbst: Es gibt kaum effiziente digitale Strukturen vor Ort. Und Bildung und Teilhabe offenbart diese Problematik in ähnlicher Form.

Die Frage, warum es mit der Digitalisierung in der Verwaltung nicht klappt, stellt sich seit Jahren – erweitert um den Fakt, dass das Problem heute allen bekannt ist, auch Entscheidern, die vielleicht selbst nicht so digital denken. Gerne wird hier entschuldigend der Datenschutz herangezogen. Das stimmt aber nur zum Teil. Das Problem ist eher, dass Datenschutzbeauftragte ein Szenario sehr gut beurteilen, aber keine Lösungen aufzeigen können – da fehlt es dann oft an IT-Kenntnissen.

Das fehlende Verständnis von Digitalisierung zeigt sich besonders im Bereich der Online-Formulare, die das OZG verlangt. Entstanden sind PDF-Dateien, das genaue Gegenteil von effizienter Digitalisierung. OZG 2.0 soll diese PDFs nun alle wieder abschaffen – das wird Jahre dauern.

Erkannt wurde inzwischen aber beim Bund, dass es nicht sinnvoll ist, am Ende in einzelnen Bereichen 100 verschiedene Systeme im Einsatz zu haben, die auch noch auf Basis verschiedener Datenstrukturen arbeiten. Dabei müssen gar nicht die Systeme vorgegeben werden, sie müssen einfach kompatibel sein, also den gleichen Strukturvorgaben folgen.

Auch die Länder haben die Verantwortung an die Kreise oder Kommunen weitergegeben, das war bzgl. kommunaler Selbstverantwortung auch so gewünscht. Im Bereich der Digitalisierung erzeugt dies aber sehr hohe Kosten bzw. wird nicht umgesetzt.

Politik, Sozialverbände oder auch Stiftungen haben den Auftrag, für mehr Bildungsgerechtigkeit zu sorgen. Wir haben in den letzten Jahren erlebt, dass die Institutionen diese Aufgabe auch gerne annehmen. Es wird auch viel Energie und Geld investiert, um Kritik zu üben, ob in Studien oder anderweitig – also immer wieder aufzuzeigen, wie schlecht im Bereich Bildung und Teilhabe alles läuft. Wenn es aber darum geht, Dinge zu verbessern, schieben die Kritiker diese Aufgabe weiter, anstatt die Frage zu stellen: „Wie können wir mithelfen, dass es mehr Bildungsgerechtigkeit in Deutschland gibt?“ Klar ist: In einem aktiven Netzwerk wären wir schon sehr viel weiter. Und mit der Unterstützung der Politik würde es der Verwaltung auch viel leichter fallen, mit der Digitalisierung jetzt zu starten!

8. Externe Dienstleister (Nachhilfe, Catering)

Meist sind für die Bereitstellung der Mittagessen und auch für die Nachhilfe externe Dienstleister verantwortlich. Diese kalkulieren ihren Aufwand und machen Schulen oder Ämtern entsprechende Angebote, darin natürlich auch entsprechende Verwaltungskosten enthalten. Die Dienstleister wären aber auch sehr an einheitlichen Systemen interessiert, um sich nicht je Schule an andere Systeme anpassen zu müssen.

Insgesamt kann die Digitalisierung auch hier für eine große Einsparung sorgen und gleichzeitig über die strukturierten Daten für hilfreiche Auswertungen.

Jegliche kleinteiligen Forderungen der Dienstleister, die dann von vielen städtischen Stellen verfolgt werden müssen, erzeugen aktuell einen sehr großen Aufwand.

D

Modellierung von Prozessen

Die schnelle Interaktion mit Bürger*innen oder mit Bereichen wie Schulen oder anderen Ämtern spielt in allen Verwaltungsbereichen eine große Rolle und findet bisher meist per Mail oder PDF statt. Das ist beides nicht mehr zeitgemäß und weit weg von Digitalisierung. Die Lösungen im Bereich Bildung und Teilhabe können als Muster genutzt werden, um neue Wege zu gehen.

1. Datenerhebungen

Ohne Daten keine Digitalisierung – ohne strukturierte Daten keine erfolgreiche Digitalisierung. Das Datenmodell ist das Kernstück der Digitalisierung, der Prozess das verbindende Element. Das Datenmodell sollte also sämtliche Prozesse ermöglichen und beschleunigen. Die einfachste Form ist die Validierung von Daten. Hier kann über einen automatisierten Datenabgleich oder ein Prüfsystem bei der Eingabe die Qualität der Daten schon enorm verbessert werden. Aus den Daten können aber auch direkt Workflows, Checklisten etc. entstehen, die den Personalaufwand minimieren.

Für Unternehmen ist dieses Vorgehen Standard und überlebenswichtig. Verwaltungen haben hier oft längere Entscheidungswege oder Rahmenbedingungen, die es komplexer machen.

Bisher sind aber nur wenige Ämter in der Lage, in 10 Minuten ein benötigtes Formular zu erzeugen und an 500 E-Mail-Adressen zur Eingabe von Daten zu senden. Auch die Weiterverarbeitung erfolgt aktuell eher je E-Mail-Antwort und Fall und nicht in der Gesamtheit der Abfrage.

Natürlich gibt es dazu umfangreiche Konzepte. Wir wollen deswegen nur auf einen generellen Punkt noch aufmerksam machen: Wenn erst einmal strukturierte Daten vorhanden sind, ist die Anpassung nie ein Problem. Aber es gibt nichts Schlimmeres als schlechte Daten – nicht valide, nicht verifizierte E-Mail-Adressen etc. Solche Daten will man auch nicht importieren. Insofern empfehlen wir, diese Daten schon frühzeitig einzuholen – das geht sehr einfach und mit geringen Kosten, direkt und sofort.

2. Unterschriften, Validierung, Verifizierung

Eine notwendige Unterschrift ist oft ein „Argument“ für die Kette PDF – Ausdruck – Postversand. Auch hier gibt es Möglichkeiten, die Datenerhebung von der Signatur zu trennen. Zunächst sollte aber überlegt werden, welche Stufe der Signatur wirklich benötigt wird. Eine verifizierte E-Mail-Adresse, vielleicht sogar in Kombination mit einer SMS-TAN, oder eine elektronische Signatur sind leicht in digitale Prozesse zu integrieren. Ein Fokus für ein Formular sollte hier immer sein: mobil ausfüllbar und ohne Ausdruck.

Die Qualität der Daten sollte bei jeder Erhebung sehr präzise optimiert werden. Die Möglichkeiten bei der Erfassung sind enorm groß und erleichtern auch oft die Eingabe sehr. Denn es werden z. B. nur die Felder angezeigt, die auf Basis der bisherigen Antworten noch notwendig sind.

3. Workflows, automatisiert

Workflows sind nicht neu. Früher war es eine Umlaufmappe, heute ist es oft noch die E-Mail. Dabei wird man häufig frühzeitig in CC gesetzt, was es noch unübersichtlicher macht. Für Unternehmen ist das Arbeiten mit Kanban-Boards schon Normalität, davon ist man in Verwaltungen weit entfernt, weil solche Softwareprodukte selten im Einsatz sind.

Gut durchdachte Workflows haben mehrere Effekte. Für einen selbst bieten sie eine Checkliste: Was muss ich im Prozess insgesamt noch erledigen? Ich kann dann Prioritäten setzen, leichter als bei einlaufenden E-Mails – das entstresst. Die Anbindung an Daten kann aber auch Automatismen erzeugen. Das Verändern von Daten über eine Schnittstelle bewirkt dann mit einem Klick direkt das Verschieben der Aufgabe, z. B. an eine andere Person.

Auch für die Abteilungsleitung bieten solche Systeme große Vorteile. Sie kann immer direkt sehen, wo eine Verdichtung der Aufgaben stattfindet oder wo vielleicht aktuell freie Ressourcen sind. Auch für Vertretungen, z. B. bei plötzlicher Krankheit, hat man unmittelbar einen Überblick, was vielleicht akut getan werden sollte.

4. Schnittstellen

Schnittstellen sind der Motor vieler Anwendungen. Sie verbinden Systeme oder Datenquellen und machen die Anwendungen dadurch oft erst richtig effizient. Im Bereich BuT ist ein Kernbaustein die Anspruchsberechtigung. Sie folgt klaren Regeln, egal in welchem Rechtskreis – das ist eine perfekte Schnittstelle. Daten können dabei pseudonymisiert werden, oder es werden nur Referenz-IDs benötigt. Diese Schnittstelle bedeutet dann praktisch eine Live-Entscheidung, fehlerlos und ohne Personaleinsatz.

5. Datenanalysen, Strategien

Der Blick auf Daten könnte zwischen Unternehmen und Verwaltungen kaum unterschiedlicher sein. Unternehmen möchten möglichst viele Informationen aus den Daten für ihre Strategien generieren, Verwaltungen betrachten diese Daten selten und arbeiten meist Fall für Fall ab.

Aber gerade weil dies ein neues Arbeitsfeld für Verwaltungen ist, sollte man hier unbedingt die Chancen nutzen, gemeinsam Analysen zu entwickeln und diese in Strategien umzuwandeln.

Auch für den Bereich Bildung und Teilhabe ergibt sich eine Vielzahl von Möglichkeiten, von denen dann wieder alle Beteiligten profitieren – insbesondere die Kinder selbst.

6. KI, ChatGPT

Für die einen ist KI ein Baustein mit unendlich vielen Möglichkeiten, für andere ein Zauberwürfel … aber nicht mehr. Spannender wird der Blick darauf, wenn man sich die Entwicklung insgesamt anschaut. Denn wir reden hier nicht über 10 Jahre, eigentlich verändert sich jeden Monat etwas. Es ist also gar nicht so wichtig, was wir heute damit tun, morgen wird es schon sehr viel mehr Möglichkeiten geben. Damit wir diese besser verstehen, hilft es sehr, sich frühzeitig damit auseinanderzusetzen, auch spielerisch.

Wir kombinieren aktuell ChatGPT mit weiteren Datenquellen. Damit entsteht ein Chatsystem für Interessierte, das sehr präzise und aktuelle Antworten geben kann.