Konzept in Planung

Herrenberg-Urteil: Lernförderung rechtssicher aufstellen

Ab dem 1. Januar 2028 brauchen Kommunen eine neue Grundlage für den Einsatz von Lernförderkräften. Wir entwickeln dafür eine Lösung.

Ausgangslage

Was sich ändert

Mit dem sogenannten Herrenberg-Urteil (BSG, Az. B 12 R 3/20 R) hat das Bundessozialgericht klargestellt: Lehrkräfte, die mit festen Zeiten, in festen Räumen und eingebunden in die Abläufe eines Auftraggebers unterrichten, sind in der Regel nicht selbstständig, sondern abhängig beschäftigt – unabhängig davon, was im Honorarvertrag steht.

Das betrifft auch die schulnahe Lernförderung im Rahmen von Bildung und Teilhabe. Eine gesetzliche Übergangsregelung (§ 127 SGB IV) verschafft Kommunen und Trägern lediglich Aufschub bis zum 31.12.2027.

Kommunen stehen damit vor einem Dilemma: Eine direkte Anstellung aller Lernförderkräfte überfordert Verwaltung und Haushalte – eine Vergabe an gewerbliche Anbieter würde die Kosten deutlich erhöhen.

Unser Konzept

Wir entwickeln ein Modell, bei dem eine gemeinnützige Trägerstruktur die Lernförderkräfte rechtssicher beschäftigt und die Leistung gegenüber der Kommune erbringt. Je nach Umfang der Tätigkeit werden die Lernförderkräfte passend vertraglich aufgestellt – gelegentlich tätige Kräfte ebenso wie solche, die regelmäßig mehrere Stunden pro Woche fördern. So bleibt die Lernförderung bezahlbar, und die Kommune muss keine hunderte Einzelarbeitsverhältnisse selbst verwalten.

Grundlage ist die QIyou-Plattform, die sich in Münster bereits bewährt hat: Sie übernimmt Matching, Stundenerfassung und Abrechnung, prüft automatisch Grenzen und Fristen und übergibt die Daten direkt an die Lohnabrechnung. Die Wahl der Lernförderkraft bleibt dabei bei Schulen und Eltern.

Warum die Lernförderung betroffen ist

Für die Einordnung zählt, wie die Tätigkeit tatsächlich abläuft. Bei schulnaher Lernförderung sprechen typischerweise diese Kriterien für eine Beschäftigung:

  • Feste ZeitenDie Förderstunden richten sich nach dem Stundenplan und den Abläufen der Schule.
  • Fester OrtUnterrichtet wird in Räumen der Schule, nicht in eigenen Räumen der Lernförderkraft.
  • EingliederungAbstimmung mit Lehrkräften und Schulsozialarbeit, vorgegebene Dokumentation und Abläufe.
  • Inhaltliche VorgabenFörderbedarf, Fach und Umfang werden von Schule bzw. Bewilligung festgelegt.
  • Kein unternehmerisches RisikoStundensatz vorgegeben, keine eigene Kundengewinnung, keine eigenen Investitionen.
  • Persönliche LeistungDie Förderung wird selbst erbracht, ohne eigene Mitarbeitende oder freie Vertretung.

Die Übergangsregelung endet am 31.12.2027. Danach drohen bei Prüfungen Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen.

Was ohne Neuregelung rückwirkend droht

Wird eine Honorartätigkeit bei einer Prüfung der Rentenversicherung als Beschäftigung eingestuft, trägt der Auftraggeber die Folgen – auch rückwirkend.

  • 4 Jahre NachforderungSozialversicherungsbeiträge können für bis zu vier Kalenderjahre rückwirkend nachgefordert werden – bei Vorsatz sogar bis zu 30 Jahre.
  • Arbeitgeber- und ArbeitnehmeranteilDer Auftraggeber schuldet in der Regel die gesamten Beiträge. Den Anteil der Beschäftigten kann er nur sehr eingeschränkt zurückholen.
  • SäumniszuschlägeAuf nachgeforderte Beiträge fallen zusätzlich Säumniszuschläge von 1 % pro angefangenem Monat an.
  • Weitere FolgenMögliche Haftung für Lohnsteuer, arbeitsrechtliche Ansprüche (z. B. Urlaub) und im Ernstfall strafrechtliche Risiken für Verantwortliche.

Bei rund 1000 Lernförderkräften in einer einzigen Stadt können so schnell erhebliche Summen entstehen. Die Übergangsregelung schützt nur bis zum 31.12.2027 und nur, wenn ihre Voraussetzungen erfüllt sind.

Unser Lösungsansatz

Rechtssicher, bezahlbar und skalierbar

Wir arbeiten an einem Modell, das die Lernförderung ab 2028 auf eine tragfähige Grundlage stellt – ohne dass Kommunen selbst hunderte Arbeitsverhältnisse verwalten müssen.

Gemeinnütziger Träger

Eine gemeinnützige Trägerstruktur übernimmt die Verantwortung für Leistungserbringung und Personal – und nutzt die Vorteile der Gemeinnützigkeit zugunsten der Kommunen.

Flexibles Personalmodell

Gelegentlich tätige und regelmäßig eingesetzte Lernförderkräfte werden jeweils passend vertraglich aufgestellt – flexibel genug für die vielen Wechsel im Schuljahr, fair für die Lernförderkräfte.

Digitale Plattform

Matching, Stundenerfassung, automatische Prüfung von Grenzen und Fristen sowie Schnittstellen zur Lohnabrechnung – aufbauend auf der bewährten QIyou-Digitalisierung.

Einfach für Kommunen

Anbindung über ein offenes Zulassungsverfahren statt langwieriger Ausschreibungen. Die Wahl der Lernförderkraft bleibt bei Schulen und Eltern.

Kosten & Flexibilität

Anstellung – aber bezahlbar und flexibel

Klassische Anstellung
ca. 30 %

Mehrkosten durch Lohnnebenkosten wie Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, Umlagen, Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall – zusätzlich zum bisherigen Honorar.

QIyou-Modell
ca. 20 %

Kalkulierter Aufschlag auf das bisherige Honorar – darin enthalten sind Sozialabgaben, Urlaub, Absicherung bei Krankheit sowie Verwaltung und Software.

Aktueller Planungsstand, vorbehaltlich der weiteren fachlichen Prüfung.

Auch gewerbliche Anbieter sind betroffen

Nachhilfeinstitute und andere gewerbliche Anbieter, die heute mit Honorarkräften arbeiten, unterliegen denselben Regeln. Müssen sie ihre Lehrkräfte anstellen, steigen ihre Personalkosten um rund 30 % – Kosten, die sie über höhere Preise an Kommunen und Jobcenter weitergeben dürften. Ein Ausweichen auf gewerbliche Anbieter ist damit keine günstige Alternative.

Viele Wechsel – hohe Flexibilität nötig

In der Lernförderung wechseln Lernförderkräfte häufig: Studierende kommen und gehen mit dem Semester, Förderbedarfe ändern sich mit Halbjahren und Ferien, Stundenumfänge schwanken von Woche zu Woche. Klassische Arbeitsverträge sind dafür zu starr.

Unser Modell ist auf diese Dynamik ausgelegt: digitale Verträge und schnelles Onboarding, Beschäftigung mit flexiblem Stundenumfang, automatische Überwachung von Grenzen und Prognosen bei steigendem Einsatz sowie ein reibungsloser Ausstieg – ohne Mehraufwand für Schulen und Kommune.

  • Onboarding und Vertrag vollständig digital
  • flexible Stundenumfänge je nach Bedarf
  • automatische Prüfung von Verdienstgrenzen
  • Prognose bei Ausweitung der Förderstunden
  • Ab- und Ummeldungen ohne Papier
  • Übergabe an die Lohnabrechnung per Schnittstelle
Kontrolle & Controlling

Mehr Kontrolle gefordert – wir liefern die Datenbasis

Der Bundesrechnungshof hat gravierende Mängel bei der Lernförderung festgestellt und fordert – ebenso wie BMAS und Bundesagentur für Arbeit – deutlich mehr Kontrolle, valide Daten und ein wirksames Controlling durch die Jobcenter.

76 %der geprüften Fälle zur Lernförderung fehlerhaft bewilligt
> 700 Mio. €jährliche Bundesmittel für Bildung und Teilhabe

Unsere Digitalisierung erfüllt genau diese Forderungen – nicht als zusätzlicher Prüfaufwand, sondern als Nebenprodukt eines schnellen, digitalen Antrags- und Abrechnungsprozesses.

Live-Statistiken

Bewilligungen, abgerufene Stunden und Kosten – jederzeit auswertbar nach Schule, Stadtteil, Fach oder Klassenstufe.

Ampelsystem & Plausibilitätsprüfung

Auffällige oder nicht korrekte Förderungen werden automatisch markiert, bevor Kosten entstehen.

Wirksamkeit messen

Teilnahme, Feedback und Lernentwicklung werden strukturiert erfasst – so wird sichtbar, welche Förderung wirkt.

KI-gestützte Auswertung

KI erkennt Muster und Auffälligkeiten in den Daten und liefert schnell konkrete Handlungsempfehlungen.

Lückenlose Nachweise

Revisionssichere Dokumentation jeder Stunde und jeder Entscheidung – für Prüfungen und Controlling.

Meldungen auf Knopfdruck

Exakte Zahlen für die Berichtspflichten gegenüber Arbeitsagentur, Land und Bund – ohne manuelle Zählung.

Option für Kommunen

Open House statt Vergabeverfahren

Statt einer aufwendigen Ausschreibung kann die Kommune ein offenes Zulassungsverfahren nutzen – schneller, rechtssicher und ohne Konkurrentenklagen.

  1. 1

    Kriterien veröffentlichen

    Die Kommune legt transparente Qualitäts- und Vergütungskriterien fest und macht sie öffentlich bekannt.

  2. 2

    Träger zulassen

    Jeder Träger, der diese Standards nachweislich erfüllt, erhält eine Rahmenvereinbarung – ohne Exklusivität, ohne Zuschlag an nur einen Anbieter.

  3. 3

    Wahl vor Ort

    Schulen und Eltern entscheiden, bei welchem zugelassenen Träger und mit welcher Lernförderkraft gefördert wird.

Kein langes VergabeverfahrenStart in Wochen statt Monaten
Geringes Rechtsrisikokeine Konkurrentenklagen, da niemand ausgeschlossen wird
Wettbewerb über Qualitätgleiche Bedingungen für alle Träger
Wahlfreiheitfür Schulen und Familien

Das Open-House-Modell ist als Zulassungsverfahren ohne Auswahlentscheidung grundsätzlich vom EuGH anerkannt. Die konkrete Ausgestaltung sollte vor Ort vergaberechtlich geprüft werden.

Zeitplan

Der Weg bis 2028

  1. Schuljahr 26/27

    Konzept & Gespräche

    Ausarbeitung des Modells, Abstimmung mit interessierten Kommunen und Fachleuten.

  2. 2027

    Vorbereitung & Umstellung

    Aufbau der Trägerstruktur, Erweiterung der Plattform, Überführung bestehender Lernförderkräfte.

  3. 1. Januar 2028

    Start

    Rechtssichere Lernförderung ab dem Ende der Übergangsregelung.

Ihre Kommune ist betroffen?

Sprechen Sie uns frühzeitig an. Wir stellen Ihnen das Konzept gern persönlich vor und entwickeln es gemeinsam mit interessierten Kommunen weiter.

Gespräch vereinbaren

Hinweis: Das hier beschriebene Modell befindet sich in Planung. Die Darstellung ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; Details werden derzeit fachlich geprüft und können sich, auch durch künftige Gesetzesänderungen, noch ändern.